Haftpflichtversicherung für Au Pairs
In den gängigen Versicherungspaketen ist immer auch eine Haftpflichtversicherung für Au Pairs enthalten. Auch wenn wir uns wünschen, dass unsere Au Pairs nicht unsere Einrichtung und unser (Miet-)Eigentum zerstören, so passieren doch immer wieder Unfälle und Missgeschicke.
Somit stellt sich die Frage, ob, welche und in welcher Höhe die Haftpflichtversicherung der Au Pairs die Kosten übernimmt. Hier eine Zusammenfassung.
Wer bezahlt was?
Dr. Walter
Dr. Walter übernimmt Haftpflichtschäden bis 1,5 Mio € am unbeweglichen Eigentum der Gastfamilie nach einem Selbstbehalt 250 €. Mietsachschäden sind bis 100.000 € abgedeckt, ohne Selbstbehalt.
Mehr dazu hier: Leistungen der Haftpflichtversicherung
Klemmer
Klemmer staffelt die Kostenübernahme der Haftpflichtversicherung für Au Pairs entsprechend der Versicherung die abgeschlossen wurde.
Ab der Au Pair Versicherung Premium sind Schäden am unbeweglichen Eigentum der Gastfamilie mit einer Selbstbeteiligung von 250 € versichert.
Mehr dazu hier: Leistungsübersicht
Care Concept
Bei Care Concept muss die Haftpflichtversicherung für Au Pairs separat abgeschlossen werden. Hier werden 3 Pakete angeboten. Egal welche Versicherung Sie wählen, sind Mietsachschäden an unbeweglichen Gegenständen mit einem Selbstbehalt von 10% (mindestens 250 €), versichert.
Mehr dazu hier: Privathaftpflichtversicherung
Hanse Merkur
Bei Hanse Merkur deckt die Reise-Haftpflichtversicherung für Au Pairs Haftpflichtansprüche an Mietobjekten im Basic Tarif bis 10.000 € und im Profi Tarif bis 25.000€ ab, bei einem Selbstbehalt von 20% (mindestens 50 €). Bei unbeweglichem Eigentum der Gastfamilie deckt die Versicherung im Basic Tarif bis 10.000 € und im Profi Tarif bis 25.000€ ab, bei einem Selbstbehalt von 10% (mindestens 200 €).
Mehr dazu hier: Reise-Haftpflichtversicherung
Thema Selbstbehalt
Hat das Au Pair nicht grob fahrlässig gehandelt, übernimmt die Gastfamilie den Selbstbehalt. Es ist meistens unrealistisch, dass das Au Pair überhaupt genug Geld hat den Selbstbehalt zu decken. Nur wenn Absicht unterstellt werden kann, könnte die Forderung auf das Au Pair abgewälzt werden. Sollte es allerdings so weit sein, dass das Au Pair Eigentum mit Absicht zerstört, ist das Beschäftigungsverhältnis wahrscheinlich sowieso bereits beendet, beziehungsweise zerrüttet. Die Forderung vom Au Pair einzufordern, dürfte in diesem Moment schwierig werden.
Elektronik-Versicherung für Gastfamilien
Um einen zusätzlichen Schutz für die gängigen elektrischen Geräte in Ihrem Haushalt haben wir uns zusammen mit ARAG bemüht.