Taschengelderhöhung für Au Pairs in Deutschland
Auch wenn noch nicht auf den Webseiten und in den Formularen der Arbeitsagentur angepasst, möchten wir unsere Gastfamilien darauf hinweisen, dass für neu abgeschloßene Au Pair Verträge ab dem 01.10.2020 ein Taschengeld von 280€ monatlich gezahlt werden muss.
Bereits jetzt vergibt die Arbeitsagentur nur Arbeitsgenehmigungen für Au Pairs wenn die Gastfamilie zustimmt, die Taschengelderhöhung von 20€ monatlich zu tragen.
Da derzeit extreme Knappheit von Au Pairs am Markt existiert empfehlen wir, die Taschengelderhöhung auch bei existierenden Verträgen zu berücksichtigen und ab dem 01.10.2020 dem Au Pair ein 280€ Taschengeld im Monat zu bezahlen.
Bei Rückfragen stehen wir unseren Gastfamilien natürlich jederzeit zur Verfügung.