Voraussetzungen für Au Pairs in Österreich
Wenn Sie Au Pair in Österreich werden wollen müssen Sie mindestens folgende Voraussetzungen erfüllen:
- für nicht-EU Länder
- Altersgrenze: 18 bis zum vollendeten 26 Lebensjahr
- mindestens Sprachniveau A1
- Erfahrung in der Betreuung von Kindern
- Nicht verheiratet
- Keine Kinder
- Mindestaufenthalt von 6 Monaten bis maximal 12 Monaten
- noch nicht in Österreich als Au Pair gewesen
- für EU Länder
- Altersgrenze: 18 bis zum vollendeten 29 Lebensjahr
- Erfahrung in der Betreuung von Kindern
- ausreichende finanzielle Mittel für Hin- und Rückflug und die Anfangszeit müssen vorhanden sein
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Benötigte Bewerbungsunterlagen
Folgende Unterlagen benötigen wir von Ihnen um Sie als Au Pair nach Österreich vermitteln zu können:
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- Au Pair Fragebogen
- Einen Brief an die Gastfamilie
- Eine Kopie des Führerscheins (falls vorhanden)
- Fotos von Ihnen und Ihrer Familie, am besten in Präsentationsform
- Bescheinigung über den Besuch eines Deutschkurses
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Vorteile ein Au Pair in Österreich zu sein
Ein Au Pair in Österreich ist eine neue Erfahrung, die mit nichts anderem vergleichbar ist. Es verbindet Ihre Liebe für Kinder mit einem kulturellen Austausch, Reisen, Lernen und Freundschaft. Als Au Pair bekommen Sie monatlich ein Taschengeld, sowie ein eigenes Zimmer und Verpflegung. Sie erhalten die Möglichkeit, in Österreich und der Europäischen Union zu reisen und neue Freunde aus der ganzen Welt kennenzulernen. Durch das Lernen einer neuen Sprache, verbessern Sie Ihre Berufschancen und genießen die Möglichkeit, später in Österreich oder Deutschland zu studieren.
Mit uns werden Sie viele Vorteile während Ihres Jahres im Ausland genießen:
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- Monatliches Taschengeld in Höhe von 425,70€ Brutto
- Bei einem Aufenthalt von einem Jahr erhalten Sie am Ende 3 Monatsgehälter zusätzlich, also 1277,10€ Brutto
- Ein eigenes Zimmer
- Einen Zuschuss zum Sprachkurs von der Hälfte der Kosten
- Kranken- und Unfallversicherung für die Dauer Ihres Aufenthalts
- 1 freier Tag pro Woche, plus 30 Tage bezahlten Urlaub bei einem Aufenthalt von einem Jahr
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Weitere Informationen zum Au Pair in Österreich gibt es hier: Informationen zur Beschäftigung einer Au-pair-Kraft aus einem Drittstaat (Nicht-EU-Staat) und aus Kroatien