Haftpflichtversicherung für Au Pairs
Kein Au Pair ist immun gegen unvorhergesehene Missgeschicke. Eine Haftpflichtversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen von Schäden, die das Au Pair unbeabsichtigt Ihrem Eigentum, anderen Personen oder deren Eigentum zufügen. Wenn Sie bei Klemmer oder Dr. Walter die Krankenversicherung abschließen, ist die Haftpflichtversicherung inkludiert. Dieser Artikel vergleicht die beiden Versicherungsgesellschaften und informiert Sie über die Schadensabwicklung.
1. Was ist eine Haftpflichtversicherung für Au Pairs?
Bevor wir uns den beiden Anbietern im Detail zuwenden, ist es wichtig zu verstehen, was eine Haftpflichtversicherung für Au Pairs abdeckt. Die Versicherung schützt das Au Pair vor den finanziellen Folgen, wenn es im Rahmen seiner Tätigkeit für eine Gastfamilie versehentlich Schäden verursacht. Das sind zum Beispiel:
- Personenschäden: Verletzungen, die einem anderen Menschen zugefügt werden (z. B. wenn ein Kind beim Spielen verletzt wird).
- Sachschäden: Schäden an Eigentum anderer Personen (z. B. wenn die Fensterscheibe beim Fußballspielen zu Bruch geht).
- Vermögensschäden: Schäden, die auf den Verlust oder die Zerstörung von Vermögenswerten zurückzuführen sind.
Eine Haftpflichtversicherung für Au Pairs bietet dem Versicherten finanziellen Schutz und übernimmt in der Regel die Kosten für Schadensersatzforderungen sowie die Kosten für rechtliche Auseinandersetzungen, falls es zu einem Rechtsstreit kommt.
2. Klemmers Haftpflichtversicherung für Au Pairs
Klemmer ist einer der beiden großen Anbieter für Versicherungen für Au Pairs. Die Versicherung umfasst:
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- Deckungssumme: Je nach Tarif liegt die Decksumme bei 1,0 Mio € bis 2,6 Mio €.
- Abschiebekostenversicherung: Je nach Tarif sind die Kosten für eine Abschiebung von 1600€ bis 6000€ versichert, wenn eine deutsche Behörde eine Abschiebung anordnet.
- Verlust des Haus- oder Wohnungsschlüssels: Im Tarif Premium Plus ist die Erstattung von bis zu 500€ vorgesehen, wenn eine Schließanlage, ein Schloss oder Schlüssel ersetzt werden müssen.
- Schadenmeldung und -abwicklung: Klemmers bietet eine unkomplizierte Schadenmeldung und eine schnelle Abwicklung von Schadensfällen.
Nicht versichert sind:
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- Schäden am Inventar (bewegliche Gegenstände) des Gastfamilienhaushaltes oder der gemieteten Wohnung;
- Schäden in Zusammenhang mit dem Gebrauch von Autos;
- Schäden durch Abnutzung, Verschleiß und übermäßige Beanspruchung;
- Schäden an Heizungs-, Maschinen-, Kessel- und Warmwasserbereitungsanlagen sowie an Elektro- und Gasgeräten.
Schäden am unbeweglichen Eigentum der Gastfamilie sind mit einem Selbstbehalt von 250€ mitversichert.
3. Dr. Walter Haftpflichtversicherung für Au Pairs
Dr. Walter ist der zweite renommierte Anbieter von Versicherungen für Au Pairs. Wichtige Merkmale dieser Versicherung sind:
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- Deckungssumme: Die Haftpflichtversicherung von Dr. Walter bietet ebenfalls eine hohe Deckungssumme von bis zu 10 Millionen Euro für Schäden an Dritten.
- Abschiebekostenversicherung: Je nach Tarif sind die Kosten für eine Abschiebung von 1600€ bis 6000€ versichert, wenn eine deutsche Behörde eine Abschiebung anordnet.
- Verlust des Haus- oder Wohnungsschlüssels: Im L-Tarif ist die Erstattung von bis zu 500€ vorgesehen, wenn eine Schließanlage, ein Schloss oder Schlüssel ersetzt werden müssen.
- Schnelle Schadensabwicklung: Die Schadenregulierung bei Dr. Walter erfolgt rasch, sodass Au Pairs schnell wieder abgesichert sind, wenn ein Vorfall eintritt.
Fazit
Letztlich muss einem bewusst sein, dass die Haftpflichtversicherung die meisten Schäden nicht bezahlt, die Au Pairs im Alltag anrichten. Elektronik und Einrichtung sind in der Regel eher die Dinge, die kaputt gehen. Auch das Auto der Gastfamilie kann schnell mal einen Kratzer bekommen. Der Parkettboden oder die Glasscheibe werden hingegen selten in Mitleidenschaft gezogen. Um sich gegen Elektro-Schäden abzusichern, empfehlen wie die Elektronikversicherung von ARAG. Für mehr Informationen zur Elektronikversicherung von ARAG, klicken Sie hier.
Kommt es zu Schäden, haben Au Pairs selten die finanziellen Mittel, um für die Schäden aufzukommen. Auch wenn die Unachtsamkeit ärgerlich ist, ist es in der Regel nie Absicht, sondern mangelndes Verständnis und manchmal auch Desinteresse, welche zu den Schäden führt. Leider bleibt einem als Gastfamilie dann nichts anderes übrig, als die Kosten zu übernehmen.