Arztkosten von Au Pairs
Wir bekommen immer wieder Fragen zu Arztkosten von Au Pairs. Wie rechnen Ärzte und Krankenhäuser ab? Wer muss wann welche Rechnung bezahlen? Hier eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Punkte.
Prinzipiell zahlt die Krankenversicherung die Sie für Ihr Au Pair abschließen immer die medizinisch notwendigen Untersuchungen und Behandlungen.
Leistungen die über die medizinische Notwendigkeit hinaus gehen, werden von der Versicherung in der Regel nicht bezahlt. Hier sollte vorab ein Kostenvoranschlag verlangt werden und von der Versicherung eine Kostenübernahme angefragt werden. Es ist wichtig, bevor die Leistungen in Anspruch genommen werden, eine Zusage der Krankenversicherung zu bekommen.
In unseren Verträgen zwischen Gastfamilien und Au Pairs haben wir festgelegt, dass Au Pairs die Kosten für Leistungen, die nicht von der Versicherung übernommen werden, selber zahlen müssen. Das kann natürlich schnell ein größerer Betrag werden. Wir empfehlen, dass Sie Ihrem Au Pair immer das „Ärzte-Info-Ticket für ambulante und stationäre Heilbehandlung“ mitgeben, wenn das Au Pair einen Arzt aufsucht. Dies ermöglicht es dem Arzt, direkt mit der Krankenversicherung abzurechnen.
Ein Krankenhausaufenthalt im Mehrbettzimmer sowie die nötigen Operationen werden von der Krankenversicherung bezahlt. Wichtig ist hierbei, dass das Krankenhaus die Leistungen direkt mit der Krankenversicherung abrechnet. Sollte das Krankenhaus Probleme bei der direkten Abrechnung machen, bitten Sie die Abrechnungsstelle des Krankenhauses direkt mit der Versicherung in Kontakt.
Da Sie als Gastfamilie kein Familienmitglied sind und die Ärzte im Zweifelsfall weder Ihnen noch der Krankenversicherung Auskunft erteilen dürfen, haben wir ein Formular für die Entbindung der ärztlichen Schweigepflicht für Sie. Wir empfehlen, dass Sie sich, nach Ankunft des Au Pairs bei Ihnen, das angehängte Formular unterschreiben lassen, damit Sie als Gastfamilie offiziell vom Arzt informiert werden dürfen.