Entgelt
Die Kosten für ein Au Pair in Österreich richten sich nach den gesetzlichen Vorgaben für Au Pair Beschäftigungsverhältnisse.
Für ab dem 1. Jänner 2026 abgeschlossene Au Pair Verträge beträgt das monatliche Mindestentgelt 551,10 €.
Die zulässige Arbeitszeit einschließlich Arbeitsbereitschaft darf höchstens 16,5 Stunden pro Woche betragen.
Sonderzahlungen
Au Pairs in Österreich haben Anspruch auf 15 Monatsentgelte im Jahr.
Dazu gehören zwei Monatsentgelte als Urlaubssonderzahlung und ein Monatsentgelt als Weihnachtssonderzahlung.
Bei einem kürzeren Aufenthalt werden diese Sonderzahlungen anteilig berechnet.
ÖGK-Anmeldung & Unfallversicherung
Gastfamilien müssen das Au Pair bei der Österreichischen Gesundheitskasse anmelden.
Liegt das Entgelt unter der Geringfügigkeitsgrenze, besteht in der Regel eine gesetzliche Unfallversicherung.
Diese Anmeldung ist auch dann notwendig, wenn zusätzlich eine private Krankenversicherung abgeschlossen wird.
Betriebliche Vorsorge
Für Au Pairs gilt auch das Betriebliche Mitarbeiter- und Selbständigenvorsorgegesetz.
Gastfamilien müssen daher einen Beitrag zur Betrieblichen Vorsorge leisten.
Der BV-Beitrag beträgt aktuell 1,53 % (Stand 2026) und ist in der Kostenplanung als kleiner zusätzlicher monatlicher Betrag einzuplanen.
Mehr Informationen zur Betrieblichen Vorsorge finden Sie hier.
Krankenversicherung
Drittstaatsangehörige Au Pairs benötigen für die Aufenthaltsbewilligung eine Krankenversicherung, die in Österreich leistungspflichtig ist
und grundsätzlich alle Risiken abdeckt. Diese private Krankenversicherung wird in Österreich grundsätzlich vom Au Pair selbst abgeschlossen
und bezahlt.
Unterkunft & Verpflegung
Das Au Pair wird in die Hausgemeinschaft aufgenommen und erhält freie Unterkunft und Verpflegung.
Der offizielle Sachbezugswert für volle freie Station ist nicht automatisch mit den tatsächlichen Mehrkosten
im Familienalltag identisch. Für Essen, Strom, Wasser, Heizung und allgemeine Haushaltskosten sollten Familien
realistisch mit zusätzlichen laufenden Kosten rechnen.
Sprachkurs & kulturelle Aktivitäten
Das Au Pair Programm dient dem Kennenlernen der österreichischen Kultur und der Vertiefung der Deutschkenntnisse.
Gerade bei Drittstaatsangehörigen ist das wichtig, weil eine Verlängerung der AMS-Anzeigebestätigung nach sechs Monaten
voraussetzt, dass ein Deutschkurs besucht wurde. Als Nachweis können Deutschkurse einschlägiger
Bildungseinrichtungen dienen.
Mobilitätszuschlag
Das Au Pair erhält einen monatlichen Mobilitätszuschlag in Höhe von 60 €. Dieser Zuschlag ist verpflichtend für alle Verträge
die über unsere Agentur vermittelt werden. Er dient der Deckung der Mobilitätskosten, die sich aus der Verwendung von öffentlichen
Verkehrsmitteln ergeben. Der Zuschlag ist unabhängig von der tatsächlichen Verwendung der Mobilität.
Anreise & Visum
Die Kosten für Anreise, Visum und Unterlagen trägt grundsätzlich das Au Pair selbst.
AMS-Anzeigebestätigung
Für Au Pairs aus Drittstaaten ist vor Beginn der Tätigkeit eine Anzeigebestätigung des Arbeitsmarktservice erforderlich.
Diese gilt zunächst für sechs Monate und kann unter bestimmten Voraussetzungen um maximal weitere sechs Monate verlängert werden.
Die Verlängerung sollte möglichst acht Wochen vor Ablauf beantragt werden.
Weitere Kosten im Alltag
Das Au Pair nimmt am Familienleben teil. Wenn Sie gemeinsam essen gehen, Ausflüge machen, ins Kino gehen oder mit dem Au Pair
in den Urlaub fahren, sollten Sie die entstehenden Kosten in der Regel als Gastfamilie übernehmen.
Diese Ausgaben sind nicht jeden Monat gleich, gehören aber realistisch zur Planung dazu.
Unsere Agenturkosten
Für unser Full-Service Programm in Österreich berechnen wir 399,90 € mit Ankunft des Au Pairs und weitere 399,90 €
nach sechs Monaten, wenn der Vertrag fortgeführt wird. Die Unkostenpauschale und Self-Match Optionen bleiben davon unberührt.
So bleiben die Kosten auch bei einer Verlängerung transparent und planbar.